Da ich ja selbst die Ausbildung zum Fotomedienlaborant mache, möchte ich hier mal ein paar interessante Dinge über die Abschlussprüfung sagen. Wichtig hierbei ist, was ich schreibe, gilt für Bayern und das Jahr – 2008. Ich kann keine Gewähr geben, dass es für alle Bundesländer oder Zeiten gilt. Zudem bin ich Azubi und kein Prüfer der IHK. Verordnungen können sich ständig ändern, daher am besten immer gut Informieren.

Das Sperrfach Labortechnik:

Also Labortechnik ist ein so genanntes Sperrfach! Das heißt, man darf hier auf keinen Fall in der Theorieprüfung eine 5 schreiben. Denn auch wenn man in den anderen 3 Teilen jeweils eine 1 hätte, könnte man nicht ausgleichen – weil Sperrfach! In den anderen Prüfungsfächern Gestaltung, Arbeitsorganisation und Sozialkunde kann aber eine 5 mit einer 1 ausgeglichen werden.

Wie besteht man und wie ist die Punkteverteilung?

Grundsätzlich gilt wer insgesamt 50% richtig hat, hat bestanden. Ich möchte aber anmerken, gerade so, also nicht gut bestanden. Und das heißt, immerhin auch noch jede 2. Frage muss richtig beantwortet sein. Jeder Aufgabenteil umfasst 100 zu erreichende Punkte, und je nachdem wie viel man in den einzelnen Teilen erreicht hat desto höher die Gesamtpunktzahl = Note. Vielleicht interessiert das auch noch den ein oder anderen, die Aufgaben wo man zu ordnen muss manchmal (3 Dinge, manchmal 8 usw.) werden teil bewertet, also es ist nicht alles falsch, wenn man eigentlich nur einen Schritt/Leistung falsch zu geordnet hat! Zum Beispiel bei der Frage nach den Filmschichten, da müssen mehrere Punkte in einer richtigen Reihenfolge zugeordnet werden.

Notenschlüssel der IHK: Notenschlüssel.pdf

Abschlussnote im Gesellenbrief:

Ca. seit 2007 ist es möglich seine Abschlussnote der Berufschule mit in den Gesellenbrief aufzunehmen. Das ergibt sicherlich nur dann Sinn, wenn man einen entsprechenden Schnitt erreicht hat. Machen kann man das, indem man das seinen Lehrern mitteilt, die dann wohl ein Formular haben. Die IHK sagte mir nach telefonischer Nachfrage; nach Erhalt des Schulzeugnisses einfach einen formlosen Antrag an die IHK schicken, mit der Bitte die Durchschnittsnote in den Gesellenbrief mit auszunehmen. Hier sind alle Fächer mit einbezogen auch die “Nicht-Prüfungsfächer”!

Begabtenförderung:

Wer eine dieser 3 Kriterien erfüllt, ist förderungswürdig:

– Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser),   d.h. mit mindestens 87 Punkten bestanden.

– Besondere erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb.

-Begründetem Vorschlag eines Betriebes oder Berufsschule

 

Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Über drei Jahre hinweg können Zuschüsse von jährlich bis zu 1.700 Euro für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildung gezahlt werden, in drei Jahren insgesamt bis zu 5.100 Euro. Es ist ein Eigenanteil an den Kosten von 20 % höchstens jedoch 180 Euro pro Förderjahr zu tragen.

Mehr Informationen dazu:

Quelle: IHK München